AllgemeineGeschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Weitergabeverbot
Das Angebot der GSI Grenzmeier + Schütte Immobilienconsulting GbR ist nur für den Empfänger bestimmt. Bei der Weitergabe des Angebotes an Dritte ohne schriftliche Zustimmung hat die GSI Grenzmeier + Schütte Immobilienconsulting GbR, unbeschadet eines weiteren Schadenersatzanspruchs, Anspruch auf eine Vertragsstrafe in Höhe der vereinbarten Vermittlungsprovision.
§ 2 Vorkenntnis
Ist das Angebot der GSI Grenzmeier + Schütte Immobilienconsulting GbR dem Empfänger bereits bekannt, so ist das GSI Grenzmeier + Schütte Immobilienconsulting GbR innerhalb von 7 Tagen nach Zugang des Angebotes schriftlich vom Angebotsempfänger mitzuteilen und die Quelle zu belegen. Erfolgt die Mitteilung der Vorkenntnis nicht frist- und formgerecht, ist eine Berufung auf Vorkenntnis unzulässig.
§ 3 Doppeltätigkeit
GSI Grenzmeier + Schütte Immobilienconsulting GbR ist ausdrücklich berechtigt, für beide Seiten des beabsichtigten Vertrages provisionspflichtig tätig zu werden.
§ 4 Höhe der Vermittlerprovision (Courtage) & Beratungshonorare
Die an GSI Grenzmeier + Schütte Immobilienconsulting GbR zu zahlende Courtage entspricht den in Deutschland üblichen Sätzen, soweit sich nicht aus den nachstehenden Regelungen Ziff. 1.-7. oder durch gesonderte schriftliche Vereinbarung (z.B. Angabe eines abweichenden Provisionssatzes im Angebotsschreiben) abweichendes ergibt:
1. An- und Verkauf von Grundbesitz
Vom Käufer und Verkäufer abhängig vom Verkehrswert des Objekts je 2,0% bis 5,0%, berechnet aus der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (insbesondere Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.).
2. Übernahme von Gesellschaftsanteilen
Vom Käufer und Verkäufer abhängig vom Verkehrswert des Objekts je 2,0% bis 4,0%, berechnet aus der Summe aller vom Käufer vertraglich geschuldeten Leistungen (insbesondere Kaufpreis, übernommene Belastungen, Nebenleistungen etc.).
3. Vorkaufs-, Optionsrecht o.Ä.
Vom Berechtigten 1,0 %, berechnet vom Verkehrswert des Objektes.
4. Vermietung oder Verpachtung
4.1 Gewerberaum
4.1.1 Bei Verträgen mit einer Vertragslaufzeit bis zu 5 Jahren: Vom Mieter/Pächter 2 Monatsmieten/-pachten.
4.1.2 Bei Verträgen mit einer Vertragslaufzeit über 5 Jahre: Vom Mieter/Pächter 3 Monatsmieten/-pachten.
4.2 Wohnraum
Unabhängig von der Vertragslaufzeit vom Vermieter 2 Monatsmieten.
5. Immobiliensuche
Die Suche nach einer Immobilie berechnen wir nach den Vermietungssätzen, bzw. Verkaufssätzen. Bei einer erfolgreichen Vermittlung eines Mietvertrags 2,38 Monatsmieten für Wohn-, Geschäftsimmobilien und Industrie- sowie Logistikimmobilien vom Auftraggeber. Bei der erfolgreichen Vermittlung eines Kaufobjektes 3% der Kaufpreissumme. Für die Suche von Spezialimmobilien werden individuelle Gebührensätze vertraglich vereinbart.
6. Beratungsleistungen / Consulting
Für die Unternehmensbetreuung und Consulting gelten Honorare, die vom vereinbarten Beratungsbudget abhängig sind und im Individualfall vereinbart werden.
7. Sonstige Dienste, kaufmännische Dienstleistungen
Sofern selbstständige Teilleistungen von kaufmännischen Angestellten erbracht werden, gelten 40,00 EUR als Stundenhonorar vereinbart. Spesen und Anfahrtskosten werden gesondert und nach Absprache in Rechnung gestellt.
Alle genannten Provisionssätze verstehen sich netto und zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer von derzeit 19 %. Wird der Steuersatz geändert, so gilt der zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Provision gültige Satz.
§ 5 Entstehen des Provisionsanspruchs, Fälligkeit
Der Provisionsanspruch von GSI Grenzmeier + Schütte Immobilienconsulting GbR entsteht, wenn der Hauptvertrag durch die Vermittlung und/oder den Nachweis durch die GSI zustande gekommen ist. Die Provision ist fällig und zahlbar 10 Tage nach Rechnungsstellung. Der Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass der Abschluss des Hauptvertrages zu anderen Bedingungen erfolgt, sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich vom Angebot abweicht.
Düsseldorf im Januar 2022