Mezzanine-Kapital
Mezzanine-Kapital (von italienisch mezzo "halb") oder Mezzanine-Finanzierung ist eine Mischform zwischen den Finanzierungsarten Eigenkapital und Fremdkapital. Dabei vereint das Mezzanine-Kapital die klassische Variante des Eigenkapitals mit den Merkmalen des Fremdkapitals.
Die dazu verwendeteten Finanzierungsinstrumente, auch als hybride Finanzierungsinstrumente bezeichnet, sind unter anderem Genussrechte, partiarische Darlehen oder stille Beteiligungen. Je nachdem welches Finanzierungsinstrument verwendet wird, kann der Mischcharakter des Mezzanine-Kapitals eher nahe dem Eigenkapital oder nahe dem Fremdkapital eingestuft werden.
Annuitätendarlehen
Bei einem Annuitätendarlehen zahlt der Kreditnehmer über eine vereinbarte Laufzeit das Darlehen in gleichbleibenden monatlichen Raten an die finanzierende Bank zurück. Dabei setzen sich die Raten aus der Tilgung und dem Zinsanteil zusammen.
Sollzinsbindung
Die Sollzinsbindung bei einer Baufinanzierung wird über einen vereinbarten Zeitraum festgesetzt, in dem der Zinssatz konstant bleibt. Der Zeitraum variiert meißt zwischen 5 und 30 Jahren und befreit den Kreditnehmer für diese Zeit von jeglicher Zinsschwankung.
Forward-Darlehen
Ein Forward-Darlehen bezeichnet eine Form der Anschlussfinanzierung, bei der sich der Kreditnehmer schon vor Ablauf der Sollzinsbindung ein Folgedarlehen zu günstigen Konditionen sichern kann. So kann der Kreditnehmer auch in der Zukunft vom aktuell günstigen Zinssatz profitieren, muss aber meißt mit einem Zinsaufschlag für das laufende Darlehen rechnen.
Vorfälligkeitsentschädigung
Es kann immer Gründe geben, einen laufenden Kredit zu kündigen. Zum Beispiel, wenn die Zinsen während der Sollzinsbindung signifikant sinken. Dann kann der Darlehensnehmer aus dem Vertrag aussteigen und auf ein günstigeres Baudarlehen umsteigen, wenn die finanzierende Bank damit einverstanden ist.
Die ist nicht grundsätzlich dazu verpflichtet, muss aber in bestimmten Fällen zustimmen. Hierfür verlangt das Kreditinstitut zur Ablösung eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung und macht damit die Zinseinnahmen geltend, die ihm trotz laufender Sollzinsbindung entgehen.
Anschlussfinanzierung
Läuft die zuvor beschriebene Sollzinsbindung nach der vereinbarten Laufzeit aus, ist häufig noch eine Restsumme übrig. Kann oder will der Kreditnehmer die Restsumme nicht auf einmal tilgen, bietet sich eine Anschlussfinanzierung bei dem bisherigen Bankinstitut (Prolongation) oder eine Umschuldung auf einen anderen Kreditgeber an.