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Maklerauftrag zur Suche einer Kaufimmobilie

Auftraggeber

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beauftragt mit diesem Vertrag

GSI Grenzmeier + Schütte
Immobilienconsulting GbR
Königsallee 14
D-40212 Düsseldorf
Telefon +49(0)211 94254947
E-Mail kontakt@gsi.immobilien


nachfolgend als Auftragnehmer oder Beauftragter bezeichnet, mit folgendem Maklerauftrag:


1. Maklerauftrag

Der Auftraggeber beauftragt den Makler, ihm künftig Objekte der oben genannten Art anzubieten. Darüber hinaus ist der Makler berechtigt, auf einen Vertragsabschluss durch Vermittlung hinzuwirken.



2. Auftragsdauer

Der Auftrag läuft auf unbestimmte Zeit und ist jederzeit widerruflich. Der Widerruf muss schriftlich erfolgen. Zum Widerruf ist der Auftraggeber verpflichtet, wenn eine Kaufabsicht nicht mehr besteht.



3. Vertraulichkeit

Die Angebote des Maklers sind nur für den Auftraggeber bestimmt. Eine Information Dritter - auch beratender Personen - ist nur mit Zustimmung des Maklers gestattet. Kommt infolge der unbefugten Weitergabe des Maklerangebots ein Kaufvertrag zwischen dem Dritten und dem nachgewiesenen Verkäufer zustande, verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung der Provision, die er im Falle des eigenen Erwerbs hätte bezahlen müssen.



4. Ursächlicher Zusammenhang

Der den Provisionsanspruch auslösende Ursachenzusammenhang zwischen dem Maklerangebot und einem nachfolgenden Vertragsabschluss wird nicht dadurch unterbrochen, dass der Auftraggeber dasselbe Objekt später noch einmal vom Verkäufer selbst oder anderen Personen angeboten erhält, unabhängig davon, zu welchen Bedingungen das nochmalige Angebot erfolgt.

Zur Vermeidung einer doppelten Provisionszahlungspflicht wird dem Auftraggeber empfohlen, weitere Angebote über die vom Makler nachgewiesenen Objekte als bereits bekannt zurückzuweisen und keine zusätzlichen Vermittlungsdienste Dritter in Anspruch zu nehmen.



5. Maklerprovision

Die Maklerprovision beträgt .......................... % des Kaufpreises einschliesslich vom Käufer übernommener sonstiger Leistungen und dem Verkäufer vorbehaltener Nutzungen und etwaigen Inventars. Sie ist fällig am Tage des rechtswirksamen Zustandekommens des beabsichtigten Kaufvertrages.

Die Provision ist auch zu zahlen, wenn ein wirtschaftlich gleichartiges oder gleichwertiges Geschäft zustande kommt. Der Anspruch hängt nicht davon ab, ob der schliesslich vereinbarte Kaufpreis mit vorangegangenen Kaufpreisvorstellungen übereinstimmt.

Der Makler darf für die andere Seite provisionspflichtig werden.



6. Sonstige Wünsche / Vereinbarungen

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7. MEHRWERTSTEUER

Alle Provisionen und Entschädigungen verstehen sich rein Netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von zurzeit 19%.



8. SCHRIFTFORM

Jede Änderung des Vertrages, in Teilabschnitten oder als Ganzes, bedarf der Schriftform und rechtgültigen Unterzeichnung durch alle beteiligten Parteien. Mündliche Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden sind unwirksam.



9. SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages als ungültig, unwirksam oder unerfüllbar erweisen, so soll dadurch die Gültigkeit, Wirksamkeit und Erfüllbarkeit der übrigen Teile des Vertrages nicht beeinträchtigt werden.

Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, den ungültigen, unwirksamen oder unerfüllbaren Teil des Vertrages durch eine gültige, wirksame und erfüllbare Bestimmung zu ersetzen, die inhaltlich der ursprünglichen Absicht der Parteien am nächsten kommt.



10. ANWENDBARES RECHT

Dieser Vertrag und die Geschäftsbeziehung der Parteien zueinander wird ausschliesslich durch das deutsche Gesetz geregelt.



11. GERICHTSSTAND

Als Gerichtsstand vereinbaren die Parteien bei allen sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ausschliesslich Düsseldorf



12. ABSCHLUSSKLAUSEL

Der vorliegende Vertrag wird in zwei Exemplaren ausgefertigt. Jede Partei erhält nach Unterzeichnung je ein vollständiges Exemplar mit allen Anhängen und Zusatzvereinbarungen.




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Ort, Datum





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Unterschrift Auftraggeber


 


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Unterschrift Auftragnehmer